Rechtsprechung
OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 233/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungslast bei Geltendmachung von Verdienstausfallschaden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB ; § 842 BGB ; Verfahrensgang: ; Verden 5 O 70/01 vom 05. 07. 2001 LG; falsch kodierte Euro-Symbole ersetzt Korrektur
Darlegungslast ; Erwerbsschaden; Verdienstausfallschaden; Fiktiver Bruttolohn; Arbeitsmöglichkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungslast ; Erwerbsschaden; Verdienstausfallschaden; Fiktiver Bruttolohn; Arbeitsmöglichkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 842
Verdienstausfallschaden - Darlegungslast - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 05.07.2001 - 5 O 70/01
- OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 233/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.09.1999 - VI ZR 165/98
Berücksichtigung der Arbeitnehmerbeiträge und steuerlicher Vorteile bei der …
Auszug aus OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 233/01
Zwar sind im Allgemeinen Steuervorteile nicht anzurechnen, wenn der Geschädigte die Ersatzleistung wiederum versteuern muss und die darin liegende Belastung den Vorteil - ohne dass eine genaue Berechnung notwendig wäre - in etwa auszugleichen vermag (vgl. nur BGH VersR 2000, 65).BGH VersR 2000, 65, 66).
Angesichts des Vortrags der Beklagten oblag es jedoch dem Kläger, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen auf seinen Anspruch im Einzelnen darzutun, weil die Beweismöglichkeiten insofern in seiner Sphäre liegen (BGH VersR 2000, 65, 66; MDR 1995, 155).
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93
Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn; …
Auszug aus OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 233/01
Der Kläger muss sich ferner bei der von ihm zugrunde gelegten Abrechnung nach der so genannten modifizierten Bruttolohnmethode im Wege der Vorteilsausgleichung ersparte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anrechnen lassen (vgl. BGH MDR 1995, 155).Angesichts des Vortrags der Beklagten oblag es jedoch dem Kläger, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen auf seinen Anspruch im Einzelnen darzutun, weil die Beweismöglichkeiten insofern in seiner Sphäre liegen (BGH VersR 2000, 65, 66; MDR 1995, 155).
- OLG Celle, 07.05.1997 - 13 U 15/97
Auszug aus OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 233/01
Die Beklagten sind aufgrund des rechtskräftigen Urteils des OLG Celle vom 22. Juli 1998 (13 U 15/97) verpflichtet, dem Kläger 75 % seines unfallbedingten materiellen Schadens zu ersetzen, soweit dieser nicht auf Dritte übergegangen ist.